Anrechnung

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden
Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können durch den Prüfungsausschuss des MBA-Studienganges anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt gemäß dem Paragraph „Anerkennung und Anrechnung von Leistungen“ der „Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O)“.
 
Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten
Das Hochschulgesetz des Landes Brandenburg sieht die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium vor, sofern diese „nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind“. Es können maximal 50 % der Studien- und Prüfungsleistungen des Hochschulstudiums durch Anrechnung außerakademisch erworbener Kompetenzen ersetzt werden.

Kern dieses individuellen Anrechnungsverfahrens ist es, Gleichwertigkeit zwischen den Lernergebnissen des Hochschulmoduls und den Kompetenzen des/der Anrechnungskandidaten/-in qualitätsgesichert festzustellen. Hierzu wird ein Portfolioverfahren angewendet.

Verwenden Sie zur Beantragung einer Anrechnung das Formular "Antrag auf Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten“ [Link] und senden es einschließlich Portfolio(s) und aller notwendigen Belege an die Studiengangleitung zur Weiterleitung an den Prüfungsausschuss.

Ein Beispiel zur Verwendung des Portfolioformulares finden Sie hier[Link]. Für eine weitere Beratung im Portfolioverfahren wenden Sie sich gerne an das MBA-Team.

Das Anrechnungsverfahren ist für immatrikulierte MBA-Studierende kostenfrei.